Schengen-Visum
Schengen-Visum ermöglicht kurze touristische, geschäftliche und andere Besuche im Schengen-Raum mit seinen 29 Staaten. Aufenthalte sind auf höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen begrenzt; zusätzlich gelten die Gültigkeit und Bedingungen des jeweiligen Visums. Ein von einem Schengen-Staat ausgestelltes Visum erlaubt in der Regel auch Besuche in den anderen Schengen-Staaten.
Alman Visum unterstützt bei der Klärung von Anforderungen und der Vorbereitung von Unterlagen. Umfang, Kosten und Verantwortlichkeiten werden vor Beginn vereinbart.

Möglichkeiten mit einem Schengen-Visum
- Ein Visum für mehrere Länder: Sie können mehrere Schengen-Staaten auf einer Reise besuchen, solange Sie den räumlichen Geltungsbereich, die erlaubte Aufenthaltsdauer und die Zahl der Einreisen beachten.
- Kurzaufenthalte: Tourismus, Besuche bei Familie oder Freunden, Geschäftstermine und geeignete kurze Kurse. Die 90/180-Regel ist eine Obergrenze und keine Zusage, dass jeder Antragsteller 90 Aufenthaltstage erhält.
- Praktische Reiseplanung: Gute Verkehrs-, Tourismus- und Wirtschaftsverbindungen erleichtern es, verschiedene Reiseziele miteinander zu verbinden.
Wesentliche Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass: Er muss noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein. Prüfen Sie auch die weiteren Passanforderungen des Konsulats.
- Ausgefülltes Antragsformular: Füllen Sie den Schengen-Visumantrag in der vom Konsulat vorgesehenen Online- oder Papierform aus.
- Krankenversicherung: Eine im Schengen-Raum gültige Versicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckung für medizinische Notfälle, Krankenhausbehandlung und Rückführung. Prüfen Sie Laufzeit und Versicherungsbedingungen.
- Reisezweck: Unterkunftsbuchung oder Einladung, Reiseplan und Reiseunterlagen sowie Nachweise zu finanziellen Mitteln und Rückkehrabsicht.
- Finanzierungsnachweis: Kontoauszüge oder anerkannte Verpflichtungs- beziehungsweise Finanzierungsnachweise zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten.
Ablauf des Antrags
- Zuständiges Konsulat wählen: Beantragen Sie das Visum beim Konsulat des Hauptreiseziels. Bei mehreren Ländern zählen Hauptzweck oder längster Aufenthalt; bei gleich langen Aufenthalten ohne bestimmbares Hauptreiseziel ist das erste Einreiseland zuständig.
- Unterlagen einreichen: Stellen Sie Antrag, Foto, Pass, Versicherung, Finanzierungsnachweise und Reiseplan nach der aktuellen Checkliste des Konsulats zusammen. Weitere Nachweise können verlangt werden.
- Persönliches Gespräch: Bei Bedarf lädt die Auslandsvertretung Sie zu einem persönlichen Gespräch ein.
- Entscheidung abwarten: Prüfen Sie bei Bewilligung das ausgestellte Visum und seine Bedingungen. Lesen Sie bei Ablehnung die Gründe und die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid; nach Behebung der Mängel kann auch ein neuer Antrag möglich sein.
Schengen-Visum eignet sich für kurze touristische Aufenthalte, Besuche und Geschäftsreisen in Europa. Sorgfältige Unterlagen und die Beachtung konsularischer Anforderungen unterstützen einen nachvollziehbaren, vollständigen Antrag. Kontaktieren Sie Alman Visum für Hilfe bei der Vorbereitung Ihrer Reise nach Deutschland oder in andere Schengen-Staaten. Die Visumentscheidung trifft die zuständige Behörde.
Unsere Unterstützung
Wenn Sie einen kurzen Aufenthalt in Deutschland und einen Visumantrag planen, unterstützen wir Sie gerne. Unser Team hilft bei:
- Prüfen Ihre Unterlagen und beraten zur korrekten Vorbereitung für den Antrag.
- Erläutern die Antragstellung bei der Botschaft Schritt für Schritt.
- Helfen bei der Vorbereitung auf ein Gespräch und klären die nächsten Schritte.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie in Deutschland studieren oder Ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten. Unser Anliegen ist es, Ihre Reisevorbereitung verständlicher und einfacher zu machen.


