Menschen, die nach ihrer Flucht vor dem Krieg in der Ukraine vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG in Deutschland erhalten haben, interessieren sich möglicherweise für eine Selbstständigkeit. Eine wichtige Frage lautet:
kann man mit diesem Status ein Unternehmen gründen?
Die kurze Antwort lautet: ja, wenn die selbstständige Tätigkeit erlaubt ist. Prüfen Sie den Vermerk im Aufenthaltsdokument und erfüllen Sie die Anmeldevorschriften für Ihre Tätigkeit. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Schritte.


📌 Selbstständigkeit mit §24

Mit gültigem Status nach §24 und dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ im Dokument ist die Erwerbstätigkeit erlaubt, einschließlich:

  • abhängiger Beschäftigung,
  • selbstständiger Tätigkeit,
  • des Betriebs eines eigenen Unternehmens.

Fehlt der erlaubende Vermerk oder enthält er Einschränkungen, ist eine Klärung mit der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich. Ist die Erwerbstätigkeit bereits erlaubt, ist grundsätzlich keine gesonderte ausländerrechtliche Erlaubnis für jedes Unternehmen nötig. Berufszulassungen und branchenspezifische Genehmigungen sind gesondert zu prüfen.


🛠️ Welche Tätigkeiten kommen infrage?

Wählen Sie Tätigkeit und Rechtsform. Die folgenden Kategorien beschreiben unterschiedliche Aspekte und können sich überschneiden:

VarianteBeschreibungWas zu beachten ist
FreiberuflichFreier Beruf, etwa Unterricht oder Übersetzung; die Einstufung hängt von der konkreten Tätigkeit abSteuerliche Anmeldung; nicht jede Freelancertätigkeit ist freiberuflich
GewerbeHandel, Lieferung und gewerbliche DienstleistungenGewerbeanmeldung und Prüfung branchenspezifischer Erlaubnisse
UG / GmbHKapitalgesellschaft mit beschränkter HaftungStammkapital, notarielle Gründung und gesellschaftsrechtliche Pflichten
OnlinegeschäftOnlineshop, Dropshipping und digitale DienstleistungenAllgemeine Anmelde- und Steuerpflichten sowie Regeln des Onlinehandels

🧾 Gründung mit §24: die wichtigsten Schritte

1. 📋 Berechtigung zur Selbstständigkeit prüfen

Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Dokuments und den Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Bei Unklarheiten fragen Sie vor Tätigkeitsbeginn bei der Ausländerbehörde nach. Geringe Deutschkenntnisse allein begründen bei §24 kein zusätzliches verpflichtendes Genehmigungsverfahren für eine Gründung.

2. 🏢 Tätigkeit im passenden Verfahren anmelden

  • Für ein Gewerbe die Gewerbeanmeldung ausfüllen; Freiberufler melden sich grundsätzlich direkt beim Finanzamt an
  • Die tatsächliche Tätigkeit genau beschreiben
  • Betriebsanschrift angeben
  • Reisepass, Aufenthaltsnachweis und erforderliche Branchenunterlagen vorbereiten

3. 💼 Steuerliche Erfassung beim Finanzamt durchführen

  • Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird eine Steuernummer für die Tätigkeit vergeben
  • Umsatzsteuerliche Behandlung und erwarteten Umsatz klären
  • Für die Kleinunternehmerregelung gelten 2026 Umsatzgrenzen von höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr sind 25.000 € maßgeblich. Gemeint ist Umsatz, nicht Gewinn; Voraussetzungen und Folgen einer Überschreitung vor der Rechnungsstellung prüfen.

4. 💳 Zahlungsverkehr und Versicherung organisieren

  • Ein separates Konto erleichtert die Trennung privater und geschäftlicher Zahlungen; Anforderungen hängen von der Rechtsform ab
  • Klären Sie Ihren Krankenversicherungsschutz und je nach Tätigkeit die Notwendigkeit einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

🧮 Steuern und Nachweise

PflichtBeschreibung
SteuererklärungErklärungen für die jeweils anfallenden Steuern
Einnahmen-Überschuss-RechnungEinnahmen-Ausgaben-Rechnung, sofern diese Gewinnermittlungsart zulässig ist
UmsatzsteuerDie Kleinunternehmerregelung ist bei erfüllten Voraussetzungen eine Umsatzsteuerbefreiung, kein Steuersatz von 0%. Bei Regelbesteuerung richtet sich der Steuersatz nach dem Umsatz; 19% gelten nicht automatisch für alle Einnahmen.
Handwerkskammer / IHKMitgliedschaft und Beiträge richten sich nach Tätigkeit und geltenden Regeln

🤝 Wie unterstützt Alman Visum?

Für den Start sind eine Geschäftsidee und vorbereitete Unterlagen wichtig. Alman Visum unterstützt bei der Organisation:

✅ Einordnung der Erwerbstätigkeitsvermerke im Dokument nach §24
✅ Vorbereitung organisatorischer Unterlagen
✅ Vorbereitung der Gewerbeanmeldung, falls erforderlich
✅ Organisation der Vorbereitung auf die steuerliche Erfassung
✅ Vorbereitung eines Businessplans auf Deutsch
✅ Vorbereitung einer Anfrage an die Ausländerbehörde bei Klärungsbedarf
✅ Unterstützung bei der Organisation fachlicher Steuer- und Versicherungsberatung

📞 Kontakt aufnehmen:
🌐 https://almanvisum.com
📧 info@almanvisum.com
📱 WhatsApp: +49 176 64335685


✅ Fazit

Bei erlaubter Selbstständigkeit ermöglicht der Status nach §24 eine Unternehmensführung in Deutschland. Prüfen Sie Dokument, Anmeldung, Zulassungen, Versicherung und Steuern. Bei Sozialleistungsbezug klären Sie frühzeitig Meldepflichten zu Einnahmen und Tätigkeitsbeginn. Das Team von Alman Visum unterstützt Sie bei der Vorbereitung; Behördenentscheidungen und wirtschaftlicher Erfolg werden nicht garantiert.

Offizielle Quellen

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